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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 6/03

Datum:
30.07.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 6/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0730.I18U6.03.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. November 2002 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.930,56 EUR nebst

5 % Zinsen

aus 1.415,84 EUR seit dem 10.08.1999,

aus 750,49 EUR seit dem 15.08.1999,

aus 1.347,15 EUR seit dem 30.08.1999,

aus 938,22 EUR seit dem 15.10.1999,

aus 245,62 EUR seit dem 25.11.1999,

aus 1.057,92 EUR seit dem 25.11.1999,

aus 1.549,41 EUR seit dem 25.11.1999 sowie

aus 1.625,91 EUR seit dem 28.08.2001

zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 86 % und die Klägerin zu 14 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten zu

89 % und der Klägerin zu 11 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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