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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-17 U 187/02

Datum:
07.11.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-17 U 187/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:1107.I17U187.02.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten zu 2. wird das am 17.10.2002 verkündete Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird hinsichtlich des Beklagten zu 2. als unzulässig abgewiesen.

Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, einen Rechnungsabschluss über das Vermögen der "W. und L. J. GbR", auf den 20.06.2001 bezogen, zu erstel-len.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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