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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 WF 186/03

Datum:
19.08.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 WF 186/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0819.II8WF186.03.00
 
Tenor:

Die Beschwerde des Beklagten wird zurückgewiesen.

Auf die Beschwerde des Klägers zu 1) wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert:

Die dem Kläger zu 1) bewilligte Prozesskostenhilfe wird erweitert auf Geltendmachung eines Sonderbedarfs in Höhe von 50 € monatlich ab Juni 2003 auf die kieferorthopädischen Behandlungskosten.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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