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Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 U 216/00

Datum:
20.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 216/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0220.5U216.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 1 O 340/99
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. August 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 1 O 340/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Sicherheiten können durch Bürgschaft einer Großbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft ge-leistet werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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