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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 364/02

Datum:
06.01.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Wx 364/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0106.3WX364.02.00
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der angefochtene Beschluss teilweise geändert.

Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags wird der Beteiligte zu 2 ver-pflichtet, an die Beteiligte zu 1 für die WEG ... in ... 1.595,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 20. Dezember 2001 zu zahlen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens aller drei Rechtzüge tragen der Betei-ligte zu 2 zu 91 %, die Beteiligte zu 1 zu 9 %.

Der Beteiligte zu 2 hat der Beteiligten zu 1 die ihr im gesamten Verfahren not-wendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu 91 %, die Beteiligte zu 1 dem Beteiligten zu 2 dieselben zu 9 % zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 1.743,51,- EUR.

 
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