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Oberlandesgericht Düsseldorf, 2a Ss (OWi) 2/03-(OWi 7/03 III

Datum:
26.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2a Ss (OWi) 2/03-(OWi 7/03 III
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0226.2A.SS.OWI2.03OWI7.00
 
Tenor:

1. Das Urteil wird

a) im Schuldspruch dahingehend neugefasst, dass der Betroffene der fahrlässigen Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens im zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen schuldig ist,

b) im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

2. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

 
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