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Oberlandesgericht Düsseldorf, 2a Ss 19/03 - 20/03

Datum:
17.03.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2a Ss 19/03 - 20/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0317.2A.SS19.03.20.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Erkelenz
Normen:
StGB §§ 230 Abs. 1, 223 Abs. 1
Leitsätze:

Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung kann nach zunächst erfolgter Bejahung durch die Staatsanwaltschaft auch noch im Revisionsverfahren verneint werden.

 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

 
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