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Oberlandesgericht Düsseldorf, 24 U 105/02

Datum:
25.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 105/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0225.24U105.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 10 O 265/00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 21. Juni 2002 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 323,34 EUR nebst 4 % Zin-sen seit dem 26. April 2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 1/25 und der Kläger zu 24/25.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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