Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, 14 U 177/02

Datum:
28.02.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
14 U 177/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2003:0228.14U177.02.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. September 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird hinsichtlich der Beklagten zu 2 zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 und ihrer Streithelferin. Die weitere Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 2 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2 vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank