Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-Kart 37/01 (V)

Datum:
26.07.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VI-Kart 37/01 (V)
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0726.VI.KART37.01V.00
 
Tenor:

Auf den Antrag der oben genannten Beteiligten wird die aufschieben-de Wirkung ihrer Beschwerde gegen den Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes vom 9. August 2001 (B 1 - 63/00) mit der Maß-gabe angeordnet, dass es sich bei den in § 1 Ziffer (3) Satz 1 der

"Vereinbarung zur Einrichtung und Durchführung eines Statistischen Informationssystems Transportbeton in Sachsen" genannten fünf un-abhängigen Transportunternehmen um solche handeln muss, die we-der konzernrechtlich noch über eine Minderheitsbeteiligung mit einem anderen dem Informationssystem angeschlossenen Unternehmen verbunden sind.

Der weitergehende Antrag der Beschwerdeführer vom 6. September 2001 (Ziffer 2.) / 2. Oktober 2001, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde wiederherzustellen, wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank