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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 117/01

Datum:
21.02.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 117/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0221.I6U117.01.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. März 2001 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen auf den zuerkannten Betrag von 11.020,00 DM in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens jedoch in Höhe von 6 %, zu entrichten hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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