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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 8/02

Datum:
17.04.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 8/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0417.I3WX8.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 25 T 1072/00 u. a.
 
Tenor:

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, soweit es sich gegen den die Erstbe-schwerde gegen die amtsgerichtliche Entscheidung vom 15. September 2000 als unzulässig verwerfenden Beschluss des Landgerichts wendet.

Auf die sofortige weitere Beschwerde gegen den die Erstbeschwerde gegen den amtsgerichtlichen Beschluss vom 6. November 2000 zurückweisende Entscheidung der Kammer wird dieselbe aufgehoben und die Sache zur weiteren Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten – an das Landgericht zurückverwiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,- € (500,- € + 2.500,- €).

 
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