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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 U 27/02

Datum:
10.01.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
I-2 U 27/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0110.I2U27.02.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird Abschnitt IV. der Entscheidungsformel des am 10. Januar 2002 verkündeten Urteils der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 6,5 Mio EURO vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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