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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-25 Wx 58/02

Datum:
10.09.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-25 Wx 58/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0910.I25WX58.02.00
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 27.06.2002 abgeändert.

In teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Langenfeld vom 09.04.2002 hat die Betroffene der Landeskasse den Betrag von 372,71 € zu erstatten, soweit ihr Unterhaltsansprüche gegen ihre Söhne W. R. und M. R. zustehen.

 
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