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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 207/01

Datum:
05.09.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 207/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0905.I24U207.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 11 O 149/00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. September 2001 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts W wird zurück-gewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil ab-geändert.

Die Beklagte wird verurteilt,

es ab sofort zu unterlassen, die von ihr angemieteten Räumlichkei-ten im Hochbau auf dem Grundstück M. Str. in W. ganz oder teilwei-se für andere Zwecke als den Betrieb eines Technologiezentrums zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen,

insbesondere durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr angemieteten Räumlichkeiten in dem Gebäude ab sofort nicht mehr zum Betrieb eines so genannten "Call-Centers" durch die B. genutzt werden.

Die Kosten beider Rechtszüge werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 4.000,00 EUR abzuwenden, es sei denn die Klägerin leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

 
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