Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 174/01

Datum:
27.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 174/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0527.I1U174.01.00
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. August 2001 verkün-dete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst:

Die Beklagten zu 1. bis 3. werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an den Kläger

3.487,35 DM

zuzüglich 10,5 % Zinsen aus 3.348,75 DM seit dem 6. April 2000 und

4 % Zinsen aus weiteren 138,60 DM seit dem 23. November 2001 zu zahlen.

Der Kläger und die Widerbeklagte zu 2. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte zu 1.

2.601,56 DM

nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Juli 2000 zu zahlen.

Im übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

II.

Die Kosten des ersten Rechtszugs werden wie folgt verteilt:

Von den Gerichtskosten tragen 57 % der Kläger, 25 % die Beklagten als Gesamtschuldner, 13 % der Kläger und die Widerbeklagte zu 2. als Gesamtschuldner und weitere 5 % die Beklagte zu 1. alleine.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen 70 % der Kläger selbst, 27 % die Beklagten zu 1. bis 3. als Gesamtschuldner und weitere 3 % die Beklagte zu 1.

Von den außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2. trägt 30 % die Beklagte zu 1.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. tragen 42 % der Kläger und 28 % der Kläger und die Widerbeklagte zu 2. als Ge-samtschuldner.

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt der Kläger 70 %.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. trägt der Kläger 70 %.

Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Kosten des zweiten Rechtszugs werden wie folgt verteilt:

Der Kläger trägt 89 % der Gerichtskosten, 97 % der eigenen außer-gerichtlichen Kosten, 82 % der außergerichtlichen Kosten der Be-klagten zu 1. und 97 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. und 3.

Die Widerbeklagte zu 1. trägt 9 % der Gerichtskosten, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und 15 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.

Die Beklagten zu 1. bis 3. tragen gesamtschuldnerisch 2 % der Ge-richtskosten, 3 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers und 3 % der eigenen außergerichtlichen Kosten.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank