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Oberlandesgericht Düsseldorf, 4 U 185/01

Datum:
14.05.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 185/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0514.4U185.01.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am

14. August 2001 verkündete Urteil der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000 EUR abwenden, sofern der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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