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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 351/02

Datum:
06.12.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Wx 351/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:1206.3WX351.02.00
 
Tenor:

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde fallen dem Beteiligten zu 1 zur Last. Er hat darüber hinaus die den Beteiligten zu 2 im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde notwendig entstandenen au-ßergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: außergerichtliche Kosten der Beteiligten zu 2 im Beschwerdeverfahren.

 
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