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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 166/02

Datum:
28.08.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Wx 166/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0828.3WX166.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 11/21 T 367/00
 
Tenor:
Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beteiligten zu 2 verpflichtet werden, einen Betrag in Höhe von 1.250,00 Euro an die Beteiligte zu 4 als Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen. Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden den Beteiligten zu 1 auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Wert des Beschwerdegegenstandes: 10.750,00 Euro.
 
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