Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, 2a Ss (OWi) 92-02-(OWi) 33-02 III

Datum:
03.06.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2a Ss (OWi) 92-02-(OWi) 33-02 III
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0603.2A.SS.OWI92.02OWI.00
 
Tenor:

1.

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß der Betroffene wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,40 mg/l oder mehr zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt wird.

Der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils wird jedoch

insoweit ergänzt, als das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft dieses Beschlusses in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

2.

Die im Rechtsbeschwerdeverfahren angefallene Gerichtsgebühr, die der Betroffene zu tragen hat, wird um 1/5 ermäßigt; die im Rechtsbe-schwerdeverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen und die dem Betroffenen erwachsenen notwendigen Auslagen werden zu 1/5 der Staatskasse auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank