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Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 Ws 280-281/02

Datum:
11.12.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 280-281/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:1211.2WS280.281.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg
Normen:
StPO § 119 Abs. 3; UVollzO Nr. 27 Abs. 1
Leitsätze:
Die akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass ohne eine solche Maßnahme der Haftzweck oder die Anstaltsordnung gefährdet ist. Insoweit reicht aus, dass sich - etwa aus den Umständen der verfolgten Tat - Anzeichen für eine Verdunkelung ergeben.
 
Tenor:
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
 
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