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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 W 102/02

Datum:
03.12.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 102/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:1203.10W102.02.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 6 O 197/98
Leitsätze:

Ein Sachverständiger verliert seinen Entschädigungsanspruch, wenn er die Unverwertbarkeit seines Gutachtens grob fahrlässig herbeiführt. Dieser Vorwurf kann begründet sein, wenn er für einen der Prozessbeteiligten vor der gerichtlichen Beauftragung oder nach der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens tätig wurde.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.08.2002 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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