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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 105/01

Datum:
05.09.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 105/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2002:0905.10U105.01.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 6 O 167/00
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 15. Mai 2001 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern zu je 1/3 zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000 EUR, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet, zu der ebenfalls Bank- oder Sparkassenbürgschaft zugelassen wird.

 
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