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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 12/00

Datum:
05.04.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 12/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2001:0405.I6U12.00.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Dezember 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von DM 15.600,--

abzuwenden, es sei denn der Beklagte leistet zuvor Si-cherheit in entsprechender Höhe.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaften einer Deutschen Großbank oder eines öffentlich- rechtli-chen Kreditinstituts erbracht werden.

 
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