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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 29/01

Datum:
19.10.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 29/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2001:1019.I23U29.01.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der

5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom

17. Oktober 2000 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

DM 14.490,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. September

1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen

werden zu 83 % dem Beklagten und zu 17 % der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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