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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 178/00

Datum:
21.03.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 178/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2001:0321.I15U178.00.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. Juni 2000 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 17.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Alle Sicherheiten können auch durch die selbstschuld-nerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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