Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, 9 U 3/01

Datum:
16.07.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 3/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2001:0716.9U3.01.00
 
Leitsätze:

9 U 3/01

Leitsatz:

Das Berufen auf Formnichtigkeit eines Vertrags gemäß § 313 Satz 1 BGB verstößt nur in Ausnahmefällen gegen Treu und Glauben.

Ein solcher Fall ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der eine Vertragsteil ein dingliches Vorkaufsrecht noch bestellt, obwohl der andere Vertragspartner schon erklärt hat, an dem formnichtigen Vertrag nicht festhalten zu wollen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. November 2000 verkündete Urteil der 17. Kammer des Landgerichts Wuppertal (17 O 381/98) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank