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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 W 429/00

Datum:
21.02.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 W 429/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2001:0221.3W429.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 13 O 363/00
 
Tenor:

Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Vollstreckung aus dem Beschluss der 4. Kammer des Gerichts von Mailand/Italien vom 23.05.2000 - Aktenzeichen: .... - davon abhängig ist, dass die Antragstellerin zuvor Sicherheit in Hö-he von 900.000 DM leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kre-ditinstituts erbracht werden.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstel-lerin 1/4, die Antragsgegnerin 3/4.

Wert: 800.000 DM.

 
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