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Oberlandesgericht Düsseldorf, 21 U 44/01

Datum:
23.10.2001
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 U 44/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2001:1023.21U44.01.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts D... vom 24.01.2001 wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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