Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 253/00

Datum:
08.11.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 253/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2000:1108.I3WX253.00.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 25 T 843/99
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und teil-weiser Änderung der angefochtenen Entscheidung wird der in der Eigentümerversammlung vom 04. November 1998 zu TOP 2 (”Bestel-lung einer neuen Verwalterfirma”) gefasste Beschluss auch inso-weit für ungültig erklärt als durch ihn die Positionen 2.1.07. Abs. 4, 2.1.10., 2.1.11 b), 4.1. Abs. 2 und 5.1. des Verwalter-vertrages gebilligt worden sind.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde sind von der Beteiligten zu 1 zu 30 % und von den Beteiligten zu 7 als Gesamtschuldnern zu 70 % zu tragen. Die Gerichtskosten des Verfahrens zweiter Instanz werden der Beteiligten zu 4 vorab allein zu 8 %, den Beteiligten zu 1 bis 6 einerseits und den Beteiligten zu 7 andererseits zu je 46 % als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die Gerichtskosten des Verfahrens erster Instanz tragen jeweils als Gesamtschuldner die Beteiligten zu 1 bis 6 zu 60 %, die Be-teiligten zu 7 zu 40 %.

Außergerichtliche Kosten werden in den drei Rechtszügen nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt: 3.500,- DM,

für die zweite Instanz unter Änderung der

landgerichtlichen Festsetzung: 8.000,- DM;

der Geschäftswert für die erste Instanz

beläuft sich unter Änderung der Festsetzung

des Amtsgerichts auf: 15.000,- DM.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank