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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 198/99

Datum:
19.04.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 198/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2000:0419.I15U198.99.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 6. Oktober 1999 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die einstweilige Verfügung - Beschluß vom 28. Juli 1999 - wird bestätigt, soweit dem Antragsteller unter-sagt worden ist,

wörtlich oder sinngemäß die Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, mehrere Staatsanwälte ermittel-ten gegen die P.-Gewerkschaft, bei dem Landgericht Düs-seldorf sei ein Verfahren anhängig: es solle verboten werden, mit dem Begriff ´P.gewerkschaft´ zu werben.

Von den Kosten des Eilverfahrens hat die Antragstelle-rin 80 % und hat der Antragsgegner 20 % zu tragen.

 
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