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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 WF 218/00

Datum:
06.12.2000
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 WF 218/00
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2000:1206.II8WF218.00.00
 
Tenor:

wird auf die Beschwerde des Beklagten der Beschluß des Amtsgerichts Rheinberg vom 30. Oktober 2000 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Dem Beklagten wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Antrags und unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit er sich mit seinem Klageabweisungsantrag gegen folgende monatliche Unterhaltsbeträge verteidigt:

Juli 2000 von mehr als 375 DM;

August bis Dezember 2000 von mehr als je 216 DM.

 
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