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Moselschifffahrtsobergericht Köln, 3 U 178/08 BSchMo

Datum:
26.02.2010
Gericht:
Moselschifffahrtsobergericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 178/08 BSchMo
ECLI:
ECLI:DE:MSCHOGK:2010:0226.3U178.08BSCHMO.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht St. Goar, 4 C 13/07 BSchMo
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.09.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts St. Goar - Moselschifffahrtsgericht - 4 C 13/07 BSchMo - teilweise abgeändert.

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.761,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.09.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 87 % und der Beklagte zu 13 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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