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Moselschifffahrtsobergericht Köln, 3 U 91/98 BSch Mo

Datum:
05.02.1999
Gericht:
Moselschifffahrtsobergericht Köln
Spruchkörper:
 
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 91/98 BSch Mo
ECLI:
ECLI:DE:MSCHOGK:1999:0205.3U91.98BSCH.MO.00
 
Schlagworte:
grobe Fahrlässigkeit Inhaber einer Wasserski-Schule
Normen:
BGB §§ 277, 847
Leitsätze:
10.000,00 DM Schmerzensgeld für 7 1/2jähriges Kind für Trümmerfraktur des rechten Fußes mit großem knöchernen Substanzverlust des Fußwurzelknochens und Keilbeins sowie multiple Rupturen des Strecksehnenapparates.
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 17. April 1998 verkündete Urteil des Moselschifffahrtsgerichts St. Goar - 4 C 12/97 BSch Mo - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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