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Landgericht Wuppertal, 16 T 235/17

Datum:
15.01.2019
Gericht:
Landgericht Wuppertal
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 T 235/17
ECLI:
ECLI:DE:LGW:2019:0115.16T235.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wuppertal, 145 IK 7/12
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 07.03.2017 (145 IK 7/12) – unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Übrigen – wie folgt abgeändert:

Dem Schuldner sind von der Abfindung, die von der Drittschuldnerin an den Treuhänder ausgezahlt wurde, 11.352,84 Euro pfändungsfrei zu belassen.

Dem Treuhänder wird aufgegeben, diesen Betrag, soweit er von der Drittschuldnerin ausgezahlt worden ist, an den Schuldner aus der Insolvenzmasse auszukehren.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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