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Landgericht Wuppertal, 9 S 280/11

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Landgericht Wuppertal
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 280/11
ECLI:
ECLI:DE:LGW:2012:1025.9S280.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wuppertal, 31 C 366/09
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1. September 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal (Az. 31 C 366/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.274,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. Oktober 2009 zu zahlen. Im Übrigen werden die Klage ab- und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich der Berufung) tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen

 
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