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Landgericht Wuppertal, 8 S 76/11

Datum:
07.03.2012
Gericht:
Landgericht Wuppertal
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 S 76/11
ECLI:
ECLI:DE:LGW:2012:0307.8S76.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Solingen, 13 C 149/11
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 22.09.2011 (13 C 149/11) abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.403,36 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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