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Landgericht Wuppertal, 8 S 56/11

Datum:
11.01.2012
Gericht:
Landgericht Wuppertal
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 S 56/11
ECLI:
ECLI:DE:LGW:2012:0111.8S56.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wuppertal, 99 C 73/11
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 22.06.2011 (99 C 73/11) abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.225,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2011 sowie an die Rechtsanwälte XXX 272,87 € und an das Sachverständigenbüro ### 290,96 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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