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Landgericht Wuppertal, 5 O 377/11

Datum:
08.05.2012
Gericht:
Landgericht Wuppertal
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 377/11
ECLI:
ECLI:DE:LGW:2012:0508.5O377.11.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.787,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.01.2009 aus 3.760,38 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 24 Prozent und der Beklagte zu 76 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann eine Vollstreckung seitens des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

 
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