Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Wuppertal, 12 Cs 178/11

Datum:
24.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Wuppertal
Spruchkörper:
Abt. 12
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Cs 178/11
ECLI:
ECLI:DE:AGW:2011:1024.12CS178.11.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, III RVs 45/12
Schlagworte:
Landfriedensbruch, aktive Teilnahme durch Solidarisierung mit Gewalttätern, Notwehrlage durch „Straßenblockade“ der Gegendemonstranten
Normen:
StGB § 125 Abs. 1 Nr. 1, StGB § 32
Sachgebiet:
Strafrecht
Leitsätze:

Das aggressive gemeinsame Zurennen der „geschlossenen“ Gruppe von Demonstranten auf die Gegendemonstranten während schon begonnener Gewalttätigkeiten stellt sich als psychische Unterstützungshandlung derjenigen Personen dar, die Gewalttätigkeiten begehen. Durch dieses von ihnen unterstützte gruppendynamische Verhalten haben sie die weitere Eskalation der Situation, in deren Folge es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kam und worin sich letztlich die durch den Angriff manifestierte Gewaltbereitschaft ihrer gesamten Gruppe zeigte, aktiv gefördert.

Keine Notwehrlage durch „Straßenblockade“ der Gegendemonstranten, die es rechtfertigen würde, diese zur Wahrnehmung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Demonstrationsrechte gewaltsam zu durchbrechen, um zu dem Versammlungsort zu gelangen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Angeklagten sind des Landfriedensbruchs schuldig.

Der Angeklagte S wird zu einer

Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 20,- Euro

verurteilt.

Der Angeklagte I wird zu einer

Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,- Euro

verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Angeklagten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank