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Amtsgericht Wuppertal, 95 C 3/06

Datum:
22.02.2006
Gericht:
Amtsgericht Wuppertal
Spruchkörper:
Abteilung 95 des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
95 C 3/06
ECLI:
ECLI:DE:AGW:2006:0222.95C3.06.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Wuppertal, 9 S 162/06
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerseite kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die

Beklagtenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden.

 
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