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Amtsgericht Wuppertal, 34 C 232/00

Datum:
27.06.2000
Gericht:
Amtsgericht Wuppertal
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
34 C 232/00
ECLI:
ECLI:DE:AGW:2000:0627.34C232.00.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
18.08.2000
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

L trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. L kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% desjenigen Betrages, den die Beklagten aufgrund des Urteils vollstrecken können, abwenden, wenn nicht die Beklag-ten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Groß-bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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