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Amtsgericht Velbert, 17 C 316/06

Datum:
29.05.2007
Gericht:
Amtsgericht Velbert
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 316/06
ECLI:
ECLI:DE:AGME4:2007:0529.17C316.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Velbert, 17 C 316/06
Nachinstanz:
Landgericht Wuppertal, 9 S 205/07
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 3.114,06 nebst 5 Prozentpunkte Jahreszinsen über dem Basiszinssatz hierauf seit dem 05. Juli 2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 37/100, der Beklagten zu 63/100 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht die Beklagte ihrerseits in dieser Höhe Sicherheit leistet oder hinterlegt.

 
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