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Amtsgericht Velbert, 17 C 524/02

Datum:
25.02.2003
Gericht:
Amtsgericht Velbert
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 524/02
ECLI:
ECLI:DE:AGME4:2003:0225.17C524.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages, sofern nicht die Beklagten ihrerseits in dieser Höhe Sicherheit leisten.

 
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