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Amtsgericht Solingen, 12 C 300/20

Datum:
24.09.2021
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
12 C 300/20
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 300/20
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2021:0924.12C300.20.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 399,04 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.09.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe der gesamtem der Klägerin von dem Beklagten zur Verfügung gestellten Unterlagen in Form von Kopien, betreffend den Nachlass der Frau  R. und betreffend dem beim Landgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 5 O  anhängigen Rechtsstreit, bestehend aus einem großen Aktenordner mit allen Dokumenten (Testamente, Sterbeurkunde, Vorsorgevollmacht, Schenkungsvertrag, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Bescheid über die Zahlung von Blindengeld, Sparkontoauszüge, Girokontoauszüge u.a.m.) und dem mit der Erbenseite, dem Landgericht Wuppertal und dem Notar geführten Schriftwechsel sowie den Entwurf des notariellen Nachlassverzeichnisses.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten die gesamtem der Klägerin von dem Beklagten zur Verfügung gestellten Unterlagen in Form von Kopien, betreffend den Nachlass der Frau R. und betreffend dem beim Landgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 5 O  anhängigen Rechtsstreit, bestehend aus einem großen Aktenordner mit allen Dokumenten (Testamente, Sterbeurkunde, Vorsorgevollmacht, Schenkungsvertrag, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Bescheid über die Zahlung von Blindengeld, Sparkontoauszüge, Girokontoauszüge u.a.m.) und dem mit der Erbenseite, dem Landgericht Wuppertal und dem Notar geführten Schriftwechsel sowie den Entwurf des notariellen Nachlassverzeichnisses herauszugeben, Zug-um-Zug gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 399,04 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.09.2020.

Im Übrigen wird die weitergehende Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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