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Amtsgericht Solingen, 11 C 354/19

Datum:
19.02.2021
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Abt. 11
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 354/19
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2021:0219.11C354.19.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 399,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 324,00 EUR seit dem 18.07.2019 und aus einem weiteren Betrag von 75,00 EUR seit dem 07.12.2019, sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten von 262,30 EUR nebst Zinsen in gleicher Höhe seit dem 07.12.2019, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den Prämiennachteil zu erstatten, der dadurch entstanden ist und noch entstehen wird, dass er seine bei der Versicherung bestehende Vollkaskoversicherung aufgrund des Verkehrsunfalls vom 30.05.2019 unter der Schadennummer in Anspruch genommen hat.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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