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Amtsgericht Solingen, 13 C 427/15

Datum:
06.01.2017
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Abt. 14
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 427/15
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2017:0106.13C427.15.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an

    die Klägerin 918,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf

    Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.182,87 €

    für den Zeitraum vom 06.08.2015 bis 15.10.2015 und aus

    918,40 € seit dem 15.10.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die

    Klägerin von den außergerichtlichen Anwaltsgebühren des

    Rechtsanwaltes Robert Kersting aus Solingen in Höhe von

    156,84 € freizustellen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als

    Gesamtschuldner.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die

    Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

    aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden,

    wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in

    Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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