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Amtsgericht Solingen, 11 C 372/15

Datum:
29.01.2016
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Abt.11
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 372/15
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2016:0129.11C372.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 369,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2014 zu zahlen sowie den Kläger von Rechtsanwaltskosten für die vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit in Höhe von 334,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2014 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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