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Amtsgericht Solingen, 13 C 118/15

Datum:
19.08.2015
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 118/15
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2015:0819.13C118.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.690,00 EUR (i. W.: zweitausendsechshundertneunzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2013 zu zahlen.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 334,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.06.2014 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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