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Amtsgericht Solingen, 11 C 628/14

Datum:
22.04.2015
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 628/14
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2015:0422.11C628.14.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 929,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.675,79 € für den Zeitraum vom 30.09.2014 bis zum 04.11.2014 und aus 929,34 € ab dem 05.11.2014 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 255,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 05.12.2014 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75 % zu tragen.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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